DAS GEBÄUDEENERGIEGESETZ (GEG)
Was jetzt für Ihre Heizung gilt
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Heizungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Wichtig für Sie:
Öl- und Gasheizungen sind weiterhin erlaubt – jedoch ändern sich die Rahmenbedingungen und Anforderungen in den kommenden Jahren deutlich.
Welche Regeln konkret für Sie gelten, hängt vor allem davon ab:
- ob es sich um ein Bestandsgebäude oder einen Neubau handelt
- ob für Ihre Kommune bereits eine Wärmeplanung vorliegt
Ja. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben werden. Ein generelles Verbot gibt es nicht.
Eine Austauschpflicht besteht nur für bestimmte alte Heizkessel
(z. B. Standard- oder Konstanttemperaturkessel mit entsprechender Betriebsdauer).
Defekte Heizungen dürfen in der Regel repariert und weiter betrieben werden, solange sie technisch sicher sind und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Eine Reparatur führt also nicht automatisch zu einem Austausch.
In diesem Fall stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, zum Beispiel:
- moderne Heizsysteme mit erneuerbaren Energien
- Hybridlösungen
- Übergangslösungen (je nach Situation und Wärmeplanung)
Wichtig ist, dass neue Anlagen so geplant werden, dass sie langfristig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Im Bestand gelten Übergangsregelungen.
Allerdings müssen neue Heizungen perspektivisch so ausgelegt sein, dass sie anteilig erneuerbare Energien nutzen können oder entsprechend nachgerüstet werden.
Nein. Ein pauschales Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen gibt es nicht.
Betroffen von Austauschpflichten sind vor allem ältere Heizkessel, die bestimmte Altersgrenzen überschreiten.
- In Neubaugebieten: seit 2024
- Im Bestand: erst nach kommunaler Wärmeplanung
(voraussichtlich bis 30.06.2026 bzw. 30.06.2028)
Ja. Vor dem Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung ist eine fachkundige Beratung gesetzlich vorgeschrieben.
Diese hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen und spätere Probleme zu vermeiden.
Unsere Leistungen rund um Ihre Heizung
Wir unterstützen Sie neutral und praxisnah bei allen Fragen rund um Ihre Heizungsanlage:
- Fachliche Expertise: Als Schornsteinfegermeister und Gebäudeenergieberater (HWK) beraten wir unabhängig und praxisnah.
- Fördermittelberatung: Wir informieren Sie über die aktuell verfügbaren staatlichen Förderprogramme und unterstützen Sie bei der Einordnung möglicher Zuschüsse im Rahmen des Heizungstauschs.
- Heizungsoptimierung: Wir unterstützen Sie dabei, dass Ihre Heizungsanlage effizient und gesetzeskonform betrieben werden kann.
- Experte für neue Vorschriften: Wir helfen Ihnen, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu verstehen und geeignete Maßnahmen einzuordnen.
- Langjährige Erfahrung: Vertrauen Sie auf unsere Praxisnähe – wir helfen, Fehlentscheidungen zu vermeiden und schaffen Planungssicherheit.
Wichtige Information
Wenn Sie eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen möchten, ist vorab eine gesetzlich vorgeschriebene, fachkundige Beratung erforderlich.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an neue Heizsysteme schrittweise:
- In Neubaugebieten gilt die 65 %-Regel bereits seit 2024
- Im Bestand greift sie erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt
(voraussichtlich bis Mitte 2026 bzw. 2028)
Das bedeutet:
Neue Heizungen müssen perspektivisch so geplant werden, dass sie anteilig erneuerbare Energien nutzen können oder entsprechend angepasst werden.
Warum Sie jetzt handeln sollten
Viele Eigentümer stehen aktuell vor der gleichen Frage:
Was ist jetzt die richtige Entscheidung für meine Heizung?
Eine frühzeitige Beratung hilft Ihnen dabei:
- unnötige Investitionen zu vermeiden
- Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen
- Ihre Heizung zukunftssicher zu planen
- rechtliche Risiken auszuschließen
Unser Tipp:
Warten Sie nicht, bis Ihre Heizung ausfällt – planen Sie rechtzeitig.
Jetzt beraten lassen
Sie sind unsicher, welche Lösung für Ihre Immobilie sinnvoll ist? Wir beraten Sie unabhängig, verständlich und praxisnah.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Mehr Informationen zur Energieberatung
Für weiterführende Informationen rund um Energieeffizienz, gesetzliche Grundlagen und Fördermöglichkeiten empfehlen wir Ihnen die offiziellen Informationsseiten öffentlicher Institutionen:
- Deutsche Energie-Agentur (dena)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Zentralinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV)
Diese Links führen ausschließlich zu offiziellen Informationsangeboten öffentlicher Einrichtungen. Sie dienen der allgemeinen Orientierung und enthalten keine Werbung oder Trackingelemente.
